FAQ
Sie fragen, wir antworten. Unsere FAQ liefern Ihnen eine hilfreiche Übersicht häufig gestellter Fragen, selbstverständlich mit den passenden Antworten. Thematisch dreht sich dabei alles um unsere waTÜR Brandschutztüren aus Holz.
Sie fragen, wir antworten. Unsere FAQ liefern Ihnen eine hilfreiche Übersicht häufig gestellter Fragen, selbstverständlich mit den passenden Antworten. Thematisch dreht sich dabei alles um unsere waTÜR Brandschutztüren aus Holz.
Eine Brand- oder Rauchschutztür erkennt man an dem Blechschild, das auf der Bandseite im Falz eingefräst ist. Auf Ihm ist vermerkt, von wem und wann diese Tür hergestellt wurde.
Brandschutztüren dürfen nur von Firmen hergestellt werden, die den Türaufbau von der Materialprüfanstalt Braunschweig prüfen haben lassen. Die waTÜR Brandschutztüren werden als offizieller Lizenzpartner von Hoba, Europas Marktführer in Sachen Brandschutz, am Firmenstandort Büchlberg in Bayern produziert.
Das geht aus dem Brandschutzgutachten hervor, das der Bauherr in Auftrag geben muss und welches von einem dafür qualifizierten Architekturbüro erstellt wird.
Brandschutztüren dürfen nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben montiert werden. Sie müssen sich an die mitgelieferte Einbauanleitung halten. Nach der Montage müssen sie dem Bauherren eine Bestätigung aushändigen, dass die Tür entsprechend den benannten Zulassungen und der Einbauanleitung unseres Lizenzgebers Hoba montiert wurde.
Nein, eine Brandschutztür bedarf keiner gesonderten Abnahme. Jedoch erhalten Sie von uns eine Übereinstimmungs-Bestätigung, dass …
Des Weiteren benötigen Sie eine Bestätigung von der montierenden Firma, dass die Tür entsprechend den benannten Zulassungen und der Einbauanleitung unseres Lizenzgebers Hoba montiert wurde.
Ja, eine Wartung ist erforderlich. Diese muss vom Bauherren selbst durchgeführt oder beauftragt werden. Wie die Wartung zu erfolgen hat, entnehmen sie der mitgelieferten Wartungs- und Pflegeanleitung.
Dies ist in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (Seiten 8 – 9) unserer Brandschutztüren geregelt und kann dieser entnommen werden.
Ja, in Abstimmung mit dem Hersteller sind gewisse Änderungen zulässig. Entsprechende Vorgaben macht die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Anlage 4).
Es ist zulässig, eine Brandschutztür maximal 8 mm zu kürzen.
Das waTÜR Brandschutztüren-Sortiment umfasst die Feuerwiderstandsklassen RS, T30 und T30-RS. Diese sind über unseren Tür-Konfigurator bzw. Online-Shop auswählbar. Die Varianten T60 oder T90 sind ebenso verfügbar, jedoch nur auf vorherige individuelle Anfrage. Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung.