Nein, eine Brandschutztür bedarf keiner gesonderten Abnahme. Jedoch erhalten Sie von uns eine Übereinstimmungs-Bestätigung, dass …
- … die Brandschutztür nach DIN 4102, Teil 5 hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-6.20-1962 des Deutschen Instituts für Bautechnik hergestellt wurde.
- … die für die Herstellung der Gegenstände verwendeten Bauprodukte den Bestimmungen des jeweiligen Verwendungsnachweises entsprechen
Des Weiteren benötigen Sie eine Bestätigung von der montierenden Firma, dass die Tür entsprechend den benannten Zulassungen und der Einbauanleitung unseres Lizenzgebers Hoba montiert wurde.
Veröffentlicht am 30. September 2021.
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